Erklärung der Erziehungsberechtigten
Das Kultusministerium hat in seiner Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebestimmungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) vom 31.08.2020 festgelegt, dass jeweils vor der Aufnahme des Unterrichtsbetriebs nach Ferien von den Eltern eine Erklärung zum Gesundheitszustand des Kindes abzugeben ist. Nach dieser Verordnung ist die Vorlage der Erklärung zwingend eine Voraussetzung dafür, dass das Kind nach den Herbstferien wieder am Unterricht teilnehmen darf.
Ihre Kinder erhalten die Erklärung in Papierform für Sie zur Durchsicht und Unterschrift. Zur Sicherheit stellen wir sie Ihnen auch hier als Download zur Verfügung: Erklärung zum Gesundheitszustand.
Es reicht völlig, wenn Sie Ihrem Kind am Montag nach den Ferien (02.11.) die eine Seite, die es auszufüllen gibt, mit in die Schule geben.