Erklärung der Erziehungsberechtigten Das Kultusministerium hat in seiner Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebestimmungen (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) vom 31.08.2020 festgelegt, dass jeweils vor der Aufnahme des Unterrichtsbetriebs nach Ferien von den Eltern eine Erklärung zum Gesundheitszustand des Kindes
Gesundheitserklärung für die Zeit nach den Herbstferien
