Der Wechsel von der Grundschule auf weiterführende Schulen bringt für alle Schülerinnen und Schüler eine Vielzahl von Veränderungen mit sich, die selbst bei guten Schülern zum Absinken der Leistung führen können. Hat ein Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, bedeutet dies häufig Frust und Unzufriedenheit für die Betroffenen. Deshalb ist es wichtig, Kindern, die mit Rechtschreib- oder auch Leseschwierigkeiten kämpfen, möglichst frühzeitig zu helfen. Zu diesem Zweck ist am Carlo-Schmid-Gymnasium der Intensivkurs Rechtschreiben und Lesen eingerichtet.

Sollten Sie als Eltern bereits von der Grundschule wissen, dass Ihr Kind damit Schwierigkeiten hat, so sprechen Sie bitte den Deutsch- oder Klassenlehrer darauf an. Alle Kinder der 5. Klassen schreiben zudem zu Beginn des 5. Schuljahres ein Diktat und im Januar ein zweites, um eventuell vorhandene Probleme rechtzeitig zu erkennen. Sollte Ihr Kind über das erste Halbjahr hinweg gleichbleibende Schwierigkeiten mit dem Rechtschreiben oder Lesen haben, werden Sie angesprochen und Ihr Kind zum Intensivkurs Rechtschreiben und Lesen eingeladen, der im 2. Schulhalbjahr stattfindet. Alle Lehrer der Klassen (Klassenkonferenz) beraten und entscheiden darüber, ob Ihr Kind, sollten Sie in die Teilnahme am Kurs einwilligen, einen Nachteilsausgleich gewährt bekommt. Das würde bedeuten, dass z.B. die mündliche Leistung stärker als die schriftliche gewichtet wird oder Ihr Kind mehr Zeit zum Bearbeiten von Aufgaben bekommt.

In besonderen Fällen kann es auch angezeigt sein, z.B. die Rechtschreibleistungen im Aufsatz in Deutsch oder auch in Klassenarbeiten anderer Fächer zurückhaltend zu gewichten („Notenschutz“). Dies wird im Gegensatz zu Maßnahmen des Nachteilsausgleichs im Zeugnis vermerkt.

Der Intensivkus Rechtschreiben und Lesen wird in Klasse 6 fortgesetzt. Sollten die Schwierigkeiten beim Rechtschreiben oder Lesen weiterhin bestehen, so kann ihr Kind diesen weiterführenden Kurs im 1. Halbjahr des 6. Schuljahres besuchen. Über einen Nachteilsausgleich wird dann in der Klassenkonferenz erneut beraten und entschieden.

Auch ab Klasse 7 ist in begründeten Ausnahmefällen dieses Vorgehen möglich.

Diesem Vorgehen liegt diese Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zugrunde.

Wer sich genauer informieren möchte, findet in der online verfügbaren Broschüre des Landesinstituts für Schulentwicklung viele grundsätzliche Dinge behandelt.

Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Schumacher-Neel (schumacher-neel(at)csg-tuebingen.de) zur Verfügung.